SHK Branchenpost vom 31.05.2022

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Aus der Industrie

GROHE: Professional Roadshow kommt zum Handwerk

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Um den persönlichen Austausch mit dem Fachhandwerk noch weiter zu fördern, startet heute, am 31. Mai 2022 die Professional Roadshow mit 20 Stationen in Deutschland. Die neu inszenierten GROHE Showtrucks bieten neben mobilen Ausstellungs- und Trainingsflächen auch den idealen Rahmen, um sich mit Branchenvertretern und Kollegen auszutauschen und inspirieren zu lassen. „Unsere Vertriebsspezialisten und Trainer sowie das gesamte GROHE Team freuen sich darauf, unsere Partner aus dem Handwerk persönlich zu treffen“, so Alexander Zeeh, Leader Central Europe, LIXIL EMENA und Geschäftsführer GROHE Deutschland. Termine und Stationen der GROHE Professional Roadshow finden Sie hier.  Und hier können Sie mehr über GROHE Professional erfahren.


Aus der Politik

Sanierungsanreize und faire Aufteilung der CO2-Kosten im Kabinett beschlossen 

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten beschlossen. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten, so die Politik. Für Wohngebäude wird nun ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt. Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50-50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt. Für Wohngebäude/gemischte Nutzung, Nichtwohngebäude und Ausnahmeregelungen gibt es hier weiterführende Hinweise . Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und auf alle Abrechnungszeiträume anwendbar sein, die an oder nach diesem Tag beginnen. Weiter sollen bei der Anwendung des Stufenmodells Brennstofflieferungen außer Betracht bleiben, die nach alter Rechtslage abgerechnet wurden. Für diese liegen den Vermietern noch nicht die Daten vor, die sie für die Einstufung ihres Gebäudes und für die Aufteilung der CO2-Kosten gegenüber ihren Mietern benötigen.

 


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